1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Lieferungen, Lieferanten und Verträge.
1.2 Die Beauftragung des Glasreinigungsunternehmens Michael Geyer erfolgt ausschließlich nach Maßgabe von Einzelvereinbarungen und der gültigen AGB.
2. Vertragsabschluss, Kostenvoranschläge, Angebote
2.1 Die verbindliche Auftragserteilung des Kunden gegenüber der Glasreinigung Michael Geyer stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst mit der Annahme dieses Angebotes durch den Verkäufer (der Vertragsabschluss bedarf selber keiner bestimmten Form) kommt das Vertragsverhältnis zustande.
2.2 Der Kunde kann seinen Glasreinigungsauftrag nach Auftragserteilung nicht mehr widerrufen.
2.3 Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Auftraggeber die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
3. Leistungen und Vergütungen der Glasreinigung
3.1 Durch die Einzelvereinbarung wird der Umfang der zu erbringenden Leistung festgelegt.
3.2 Die Preise richten sich nach der Preisliste der Glasreinigung Michael Geyer in der jeweiligen gültigen Fassung, soweit in der Einzelvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde.
3.3 Eine vom Auftraggeber geschätzte Glasfläche oder Glasflächen wird lediglich als grobe Richtung in den Vertrag eingetragen, um eine ungefähre Kostenkalkulation zu ermöglichen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Mit dem Zustandekommen des Vertrages ist der Vertrag zwischen beiden Parteien rechtskräftig. Die im Vertrag genannten Preise können unter Umständen von der Endrechnung abweichen, wenn die tatsächlich ermittelte Glasfläche oder Glasflächen, welche vom Auftraggeber genannt wurden, mit den realen Maßen abweichen.
4.2 Die vom Dienstleister genannten Preise sind in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben.
4.3 Für Rechnungskunden gilt, dass der Rechnungsbetrag abzüglich der geleisteten Anzahlung innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungseingang zu bezahlen ist. Bei Zahlungsverzug sind fällige Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig (§288 BGB). Eine Aufrechnung durch den Kunden ist lediglich zulässig, falls eine entsprechende Gegenforderung unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt wurde.
Eine Barzahlung ist nur im Einzelfall mit vorheriger Absprache möglich.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde versichert bei der Leistungserbringung durch die Glasreinigung Michael Geyer seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen und u.a. Termine für die vereinbarte Leistungserbringung einzuhalten.
Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Anfahrt und sonstige anfallende Kosten, die somit entstanden sind zu tragen.
6. Pflichten des Glasreinigers
6.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, die in der Einzelvereinbarung festgelegten Leistungen voll umfänglich und ohne Verzögerung zu erbringen.
6.2 Die angegebenen Durchführungszeiträume werden nach Möglichkeit und Kapazitäten eingehalten, ohne jedoch hierfür eine Gewähr zu übernehmen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung im geschäftlichen Verkehr ist jeweils der Geschäftssitz des Verkäufers.
7.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vetragsverhältnis ist Haldensleben.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.2 Vertragsänderungen, Ergänzungen bzw. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in den AGB nichts anderes bestimmt ist.